Schwangerschaftsabbruch
Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB
Wir führen sowohl den operativen wie auch medikamentös gesteuerten Schwangerschaftsabbruch durch. Der Schwangerschaftsabbruch kann innerhalb von 12 Wochen nach Empfängnis vorgenommen werden.
Wir als Team mit jahrelanger Erfahrung unterstützen diesen meist schwierigen und sehr belastenden Schritt für die betroffenen Frauen mit dem erforderlichen Respekt und fachlichen Expertise.
Wichtig:
- Sie müssen mindestens 3 Tage vor dem Eingriff eine Beratung bei einer offiziell ernannten und zugelassenen Schwangerschafts(-konflikt) Beratungsstelle erhalten
- Die Beratungsbescheinigung ist vor dem Eingriff in einer unserer Praxen vorzulegen
- Eine mögliche Kostenübernahme durch die betreuende Krankenkasse ist vor dem Eingriff anzufragen und die schriftliche Kostenübernahmebescheinigung, wenn vorhanden bei uns vorzulegen
- Die Blutgruppe muss vor dem Eingriff bekannt sein und der Befund vorgelegt werden. Hierzu reicht ein Laborbefund, ein Eintrag in einem Mutterpass oder ähnliche Dokumente aus dem eindeutig die Blutgruppe hervorgeht
- Eine Vorstellung zur Aufklärung, Sichtung Ihrer Unterlagen und ärztlichen Begutachtung vor dem Eingriff in einer unserer Praxen ist immer erforderlich